Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der pw Joel Personal GmbH für Maklertätigkeiten im Rahmen der Personalvermittlung
§ 1 Gegenstand
1.1. Die pw Joel personal GmbH unterstützt den Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, bei seiner Personalbeschaffung im Rahmen einer Maklertätigkeit als Personalvermittler. Ziel dieser Beauftragung durch den Auftraggeber, ist die Vorstellung potenzieller Arbeitnehmer zum Zwecke einer Einstellung beim Auftraggeber.
1.2. Die Auftragserteilung gegenüber der pw Joel personal GmbH kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
1.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, pw Joel personal GmbH alle für einen Auftrag erforderlichen Daten oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von pw Joel personal GmbH erstellt werden können. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die zur Suche geeigneter Bewerber benötigt werden, wie z.B. Erstellung einer Stellenbeschreibung bzw. Ermitteln eines Anforderungsprofils.
1.4. Hat sich ein durch die pw Joel personal GmbH vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, pw Joel personal GmbH unverzüglich, innerhalb von 3 Werktagen, nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch pw Joel personal GmbH zu unterrichten und dies zu belegen. Der Auftraggeber ist ebenso zur unverzüglichen Mitteilung, spätestens innerhalb 3 Werktagen, verpflichtet, wenn die Besetzung des Arbeitsplatzes hinfällig geworden ist oder der Arbeitsplatz anderweitig besetzt werden soll.
1.5. Unterlässt der Auftraggeber die Unterrichtung und kommt es in diesem Fall zum Vertragsabschluss mit dem Bewerber, ist pw Joel personal GmbH berechtigt, das Vermittlungshonorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
§ 2 Honorar
2.1. Kommt es aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeiten zum Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. eine Einstellung zwischen dem Auftraggeber bzw. eine mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem oder juristischem Zusammenhang stehende Partner-, Tochter- oder Muttergesellschaft und dem vermittelten Bewerber ist dem Auftraggeber das nachfolgend dargestellte Honorar zu zahlen.
2.1.1.Ein Anspruch auf das Vermittlungshonorar entsteht auch, sollte ein durch pw Joel personal GmbH vorgeschlagene/r Bewerber/in innerhalb von zwölf Monaten vom Auftraggeber bzw. eine mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem oder juristischem Zusammenhang stehende Partner-, Tochter- oder Muttergesellschaft eingestellt werden.
2.1.2. Für das Entstehen des Vermittlungshonorars ist es unerheblich, ob ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird oder das Arbeitsverhältnis später gekündigt wird. Es ist also unerheblich, wie lange das Beschäftigungsverhältnis andauert. Die Regelung gilt sinngemäß bei Abschluss von Ausbildungs-, Dienst-, Werk- und/oder sonstigen Beschäftigungsverträgen.
2.1.3. Wird der Arbeitsvertrag zwischen der/m Bewerber/in und einer dritten Person geschlossen, jedoch die/der Bewerber/in mit Arbeiten im Betrieb des Auftraggebers beschäftigt, gilt dies ebenfalls als erfolgter Abschluss.
2.1.4. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber einem Dritten die Daten der/des Bewerberin zugänglich gemacht und der Bewerber daraufhin im
Betrieb des Dritten beschäftigt wird.
2.1.5. Der Anspruch auf das Honorar besteht auch dann, wenn der Bewerber / die Bewerberin aufgrund der vom Auftragnehmer übersandten Bewerberprofile vom Auftraggeber eingestellt wird, ohne dass es zu einem Vorstellungsgespräch gekommen ist.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, pw Joel personal GmbH unverzüglich, spätestens jedoch nach 2 Wochen, den Abschluss einer den Honoraranspruch begründenden Vereinbarung nachzuweisen. Hierbei hat der Auftraggeber, unverzüglich nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit der/m Bewerber/in, gegenüber der pw Joel personal GmbH, die Höhe des vereinbarten Bruttojahreseinkommens unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikationen, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile mitzuteilen.
2.3 Sollte der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus § 2 Abs. 2.2 nicht nachkommen, ist pw Joel personal GmbH berechtigt, ein für die
Qualifikation des Bewerbers marktübliches Bruttojahreseinkommen zu Grunde zu legen. Dem Auftraggeber wird nachgelassen, ein geringeres
Einkommen nachzuweisen.
2.4. Weiterhin ist pw Joel personal GmbH berechtigt, bei Unterlassung einer Benachrichtigung gem. § 2 Abs. 2.2., über den Honoraranspruch hinaus, eine Vertragsstrafe von 50% des Honorars zuzüglich aller verauslagter Kosten und Aufwendungen, die zur Kenntnissnahme eines Anspruches auf das Vermittlungshonorar geführt haben verlangen zu können.
2.5. Das Vermittlungshonorar beträgt 2,5 Bruttomonatsgehälter vom zukünftigen mit dem vorgeschlagenen Bewerber vereinbarten Bruttojahreseinkommen.
2.6. Das Bruttojahreseinkommen gemäß § 2 Abs. 2.5. berechnet sich aus dem Brutto-Monatseinkommen mal 12 zuzüglich etwaiger Zusatzleistungen (zum Beispiel Gratifikationen, Weihnachtsgelder, Provisionen, Urlaubsgelder etc.). Unbeachtlich ist, ob das Arbeitsverhältnis 12 Monate andauert.
2.7. Auslagen, beispielsweise Kosten für Stellenanzeigen, Eignungstests, Reisen der Bewerber oder Porto werden gegenüber dem Auftraggeber
gesondert abgerechnet.
2.8. Alle Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
Die Honorierung und Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist pw Joel personal GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 9 % über dem Basiszinsstz zu beanspruchen.
Der in Verzug geratene Auftraggeber ist ebenso zum Ersatz der verauslagten Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten verpflichtet.
§ 3 Vertragsdauer/Kündigung/ nachträglicher Vertragsabschluss
3.1. Der Personalvermittlungsvertrag ist unbefristet. Er kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3.3. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Aufraggeber und einem vom Auftragnehmer vorgestellten Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach Kündigung oder Ablauf des Vertrages zustande, bleibt der Anspruch auf das Vermittlungshonorar unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis der mangelden Ursächlichkeit nachgelassen.
§ 4 Vertraulichkeit
4.1. Der Auftraggeber und pw Joel personal GmbH erklären, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder
einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort. Der Auftraggeber hat die von pw Joel personal GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag geschlossen hat.
4.2. Jedes Bewerberexposé ist streng vertraulich zu behandeln. Es ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich nachweislich zu löschen. Weiterhin gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 5 Haftung
5.1. Im Rahmen der Personalvermittlung übernimmt der pw Joel personal GmbH keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit.
5.2. pw Joel personal GmbH übernimmt außerdem keine Haftung und Gewährleistung für Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Bewerbers. Der Auftraggeber trägt im Falle des Abschlusses eines Arbeitsvertrages mit dem/ der Bewerber/in die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung.
5.3. Die von pw Joel personal GmbH zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann pw Joel personal GmbH daher nicht übernehmen, da diese lediglich durch die pw Joel personal GmbH an den Auftraggeber übermittelt und nicht auf Richtigkeit geprüft werden. Es obliegt allein dem Auftraggeber, diese auf Richtigkeit zu prüfen.
5.4. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird.
5.5. Die Haftung ist generell auf das vom Auftraggeber tatsächlich an die pw Joel personal GmbH gezahlte Honorar für die Vermittlung des Bewerbers beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn des
Auftraggebers ist jedenfalls ausgeschlossen.
5.6. Für Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet pw Joel personal GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubten Handlungen gem. §§ 823 BGB ff.
§ 6 Schlussbestimmungen
6.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aller Verträge zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch pw Joel personal GmbH.
6.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Schweinfurt.
Dies gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wobei sich pw Joel personal GmbH das Recht vorbehält, den Sitz des Auftraggebers als Gerichtsstand zu wählen.
6.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Rechts.