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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der pw Joel Personal GmbH für die Arbeitnehmerüberlassung

Stand vom 19.09.2019

§ 1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

(1) pw Joel Personal GmbH erklärt, im Besitz einer befristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu sein, zuletzt erteilt von der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Nürnberg, am 26.04.2019 in Nürnberg. Diese Erlaubnis ist zwischenzeitlich weder widerrufen noch zurückgenommen worden. pw Joel personal GmbH verpflichtet sich, die Erlaubnisurkunde auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) pw Joel personal GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich über den Widerruf oder das sonstige Erlöschen der Erlaubnis gemäß § 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) informieren. In den Fällen der Nichtverlängerung, der Rücknahme oder des Widerrufs wird er ihn ferner auf das voraussichtliche Ende der Abwicklung und die gesetzliche Abwicklungsfrist hinweisen.

§ 2 Inkrafttreten / Gegenstand / Mindestlöhne nach AentG / Bauhauptgewerbeverbot / Kettenverleih

(1) Grundlage des Vertragsverhältnisses ist eine Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung.
(2) Diese Rahmenvereinbarung regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit für die Arbeitnehmerüberlassung zwischen pw Joel personal GmbH und Auftraggeber in dem Betrieb des Auftraggebers. Ist der Einsatz von Mitarbeiter in einem anderen Betrieb des Auftraggebers geplant, muss hierüber eine gesonderte Rahmenvereinbarung getroffen werden.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Einhaltung der Schriftform des § 12 Absatz 1 Satz 1 AÜG für die konkreten Überlassungsvorgänge Verträge (Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge) abgeschlossen werden müssen, die der Schriftform des § 126 BGB genügen müssen. Die Vertragsparteien sind sich einig ausschließlich das als Anhang 1 beigefügte Muster eines Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrags zu verwenden.
(3) Um die Schriftform des Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrags zu gewährleisten, einigen sich die Vertragsparteien auf folgende Vorgehensweise:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den – von pw Joel Personal GmbH bereits eigenhändig unterzeichneten Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag vor dem Einsatzbeginn zu überlassender Mitarbeiter seinerseits ohne inhaltliche Änderungen eigenhändig zu unterzeichnen und pw Joel Personal GmbH die vor dem Einsatzbeginn erfolgte eigenhändige Unterzeichnung in Textform nachzuweisen. pw Joel Personal GmbH verzichtet auf den Zugang der Annahme des Vertrages insofern, als dass der beiderseits unterzeichnete Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vor Einsatzbeginn im Original bei ihm zugegangen sein muss. Der Auftraggeber verpflichtet sich allerdings, den beiderseits unterzeichneten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag im Original umgehend an pw Joel Personal GmbH zuzuleiten.

Der Auftraggeber erteilt pw Joel personal GmbH die Vollmacht, Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge für Ihn auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung unter nachfolgend genannten Bedingungen abzuschließen. pw Joel personal GmbH und unterbevollmächtigte Mitarbeiter von pw Joel Personal GmbH sind gemäß § 181 BGB vom Verbot des Insichgeschäfts befreit. Pw Joel personal GmbH wird seinerseits unterbevollmächtigte Mitarbeiter ebenfalls vom Verbot des Insichgeschäfts
befreien. Die erteilte Vollmacht kann jederzeit formfrei widerrufen werden. Der Auftraggeber erklärt
formfrei gegenüber pw Joel personal GmbH seinen Bedarf an zu überlassenden Mitarbeitern (Bedarfsmeldung). Pw Joel personal GmbH übersendet im Falle eines beabsichtigten Vertragsschlusses den Entwurf eines Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrages in Textform an den Auftraggeber. Der Auftraggeber erklärt in Textform innerhalb einer Frist von drei Tagen, ob pw Joel personal GmbH zum Abschluss des übersandten Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrages befugt ist (Bestätigung). Nach Bestätigung unterzeichnet pw Joel personal GmbH den Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag für den Auftraggeber. pw Joel Personal GmbH übersendet eine Ausfertigung des unterschriebenen Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrags unverzüglich im Original an den Auftraggeber. Auf Anforderung übersendet pw Joel Personal GmbH eine Kopie des unterzeichneten Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrages vor Einsatzbeginn der zu überlassenden Mitarbeiter nach seiner Wahl per Fax oder Mail.
Auftraggeber und pw Joel Personal GmbH stellen sicher, den Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag vor dem Einsatzbeginn zu überlassender Mitarbeiter beiderseits eigenhändig zu unterzeichnen.
(4) pw Joel personal GmbH sichert dem Auftraggeber für den Fall einer späteren Überlassung zu, dass nur Arbeitnehmer überlassen werden, die in einem Arbeitsverhältnis zu pw Joel personal GmbH stehen (kein Kettenverleih).
(5) Der Einsatz in einem anderen als dem in § 2 Absatz 2 festgelegten Betrieb des Auftraggebers, der Austausch von Arbeitnehmern innerhalb des Betriebes sowie die Zuweisung anderer als der in diesem Vertrag vereinbarten Tätigkeiten bedürfen der Zustimmung von pw Joel personal GmbH. Der Auftraggeber ist verpflichtet, pw Joel personal GmbH rechtzeitig vorab darüber zu informieren, wenn der Zeitarbeitnehmer im Ausland eingesetzt werden soll.
(6) Vor dem Hintergrund von Mindestlohnverpflichtungen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes teilt der Auftraggeber pw Joel personal GmbH eine Änderung der Tätigkeit der überlassenen Arbeitnehmer umgehend mit. Die Parteien sind sich einig, dass der vereinbarte Stundensatz anzupassen ist, wenn die ausgeübte Tätigkeit mindestlohnpflichtig wird oder wenn der Mindestlohn steigt.
(7) Sofern pw Joel personal GmbH dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass in dem in § 2 Absatz 2 festgelegten Betrieb des Auftraggebers nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, pw Joel personal GmbH über eine Änderung unverzüglich zu informieren.
(8) Der Auftraggeber sichert zu, dass er Zeitarbeitnehmer weder offen (offengelegte Arbeitnehmerüberlassung) noch verdeckt (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, z.B. Scheinwerkverträge) weiter überlässt (kein Kettenverleih).
(9) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zeitarbeitnehmer in dem in den Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen genannten Umfange abzunehmen und die dafür vorgesehene Überlassungsvergütung zu zahlen. Der Auftraggeber hat pw Joel personal GmbH unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er den Arbeitnehmer nicht in den Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen genannten Umfange einsetzen kann.

§ 3 Einbeziehung des iGZ- DGB- Tarifwerks / Drehtürklausel / vorangegangene Einsätze

(1) pw Joel Personal GmbH ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. pw Joel Personal GmbH erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auftraggeber eingesetzten Arbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk einschließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. Bei Verwendung der zweiten Vorgehensweise in § 2 Absatz 3 (Vollmachterteilung) sichert der Auftraggeber dies in der Bestätigung zu.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag vor dem im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Bei Verwendung der zweiten Vorgehensweise in § 2 Absatz 3 (Vollmachterteilung) sichert der Auftraggeber dies in der Bestätigung zu. Andernfalls informiert der Auftraggeber pw Joel personal GmbH über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden gegebenenfalls bei der Vereinbarung der Einsatzdauer in den Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen berücksichtigt.

§ 4 Branchenzugehörigkeit / Branchenzuschläge / Equal Pay / Gemeinschaftseinrichtung

(1) Der Auftraggeber erklärt, nachdem die Branchenzugehörigkeit mithilfe des als Anhang 2 beigefügten Fragebogens bestimmt und festgehalten wurde, dass auf Überlassungen in den in § 2 Absatz 2 festgelegten Betrieb:
der Branchenzuschlagstarifvertrag TV BZ [Bezeichnung des Tarifvertrages]
kein Branchenzuschlagstarifvertrag

Anwendung findet. Der genannte Fragebogen wird Inhalt dieser Rahmenvereinbarung. Der Auftraggeber informiert pw Joel personal GmbH über Änderungen der branchenmäßigen Zuordnung des in § 2 Absatz 2 festgelegten Betriebs, da solche Änderungen dazu führen können, dass ein anderer oder kein Branchenzuschlagstarifvertrag mehr einschlägig ist oder ein Branchenzuschlagstarifvertrag erstmalig einschlägig wird. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass keine Wahlmöglichkeit besteht, ob ein Branchen-zuschlagstarifvertrag auf eine Überlassung Anwendung findet, oder ab dem 10. Einsatzmonat des gesetz-liche Equal Pay zu berücksichtigen ist (Ausschließlichkeitsverhältnis).

(2) Soweit auf die Überlassung kein einschlägiger Branchenzuschlagstarifvertrag Anwendung findet und ein ununterbrochener Einsatz eines im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag genannten Mitarbeiters von mehr als neun Monaten geplant oder absehbar ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, pw Joel personal GmbH das Arbeitsentgelts eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Auftraggebers (Equal Pay) spätestens einen Monat vor Beginn des 10. Überlassungsmonats mitzuteilen.
Zur Ermittlung der Bestandteile des Equal Pay wird ausschließlich der als Anhang 3 beigefügte Fragebogen verwendet. Dieser Fragebogen wird Inhalt dieser Rahmenvereinbarung. Der Auftraggeber informiert pw Joel personal GmbH unverzüglich über alle – auch bereits feststehende künftige – Änderungen des Equal Pay. Die Änderungen werden ebenfalls Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
(3) Soweit auf die Überlassung ein einschlägiger Branchenzuschlagstarifvertrag Anwendung findet, oder der Auftraggeber sich hierzu hilfsweise – rein vorsorglich, z.B. weil ein Gericht oder eine Behörde zu einer anderen Einschätzung der in § 4 Absatz 1 auftraggeberseitig angegebenen Branchenzugehörigkeit kommen könnte – erklären will, erklärt der Auftraggeber:
dass er derzeit von der Regelung des § 2 Absatz 5 Sätze 1 und 2 Branchenzuschlagstarifvertrag keinen Gebrauch machen will. Der Branchenzuschlag wird somit derzeit nicht auf die Differenz zum laufenden, regelmäßig gezahlten Stundenentgelt eines mit dem Zeitarbeitnehmer vergleichbaren Arbeitnehmers des Auftraggebers beschränkt.
dass er derzeit von der Regelung des § 2 Absatz 5 Branchenzuschlagstarifvertrag bis zur Einsatzdauer von 15 vollendeten Monaten Gebrauch machen will, wonach der Branchenzuschlag auf die Differenz zum laufenden, regelmäßig gezahlten Stundenentgelt eines mit dem Zeitarbeitnehmer vergleichbaren Arbeitnehmers des Auftraggebers beschränkt ist (Deckelung des Branchenzuschlags). Die Deckelungsregelung darf nicht dazu führen, dass überhaupt kein Branchenzuschlag nach der 6. Woche der Überlassung gezahlt wird. Der Auftraggeber informiert pw Joel personal GmbH unverzüglich über Änderungen des Vergleichsentgelts. Letztere werden ebenfalls Gegenstand des Vertrages. Dies gilt auch für künftige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits feststehende Änderungen des Vergleichsentgelts. Das Vergleichsentgelt wird im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag festgehalten.
Für den Fall, dass der Auftraggeber nach fünfzehn vollendeten Monaten der Überlassung eine Deckelung des Branchenzuschlags im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 3 TV BZ wünscht, wird zur Ermittlung der Be-tandteile des Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammmitarbeiters in dem in § 2 Absatz 2 genannten Kundenbetrieb ausschließlich der als Anhang beigefügte Fragebogen verwendet. Dieser Fragebogen wird Inhalt dieses Vertrages. Der Auftraggeber informiert pw Joel personal GmbH unverzüglich über alle – auch bereits feststehende künftige – Änderungen des Arbeitsentgelts. Die Änderungen werden ebenfalls Vertragsinhalt.
(4) Der Auftraggeber teilt pw Joel Personal GmbH mit, wenn und soweit er den überlassenen Arbeitnehmern Zugang zu seinen Gemeinschaftseinrichtungen gewährt. Über diesbezügliche Änderungen unterrichtet der Auftraggeber pw Joel Personal GmbH unverzüglich.

§ 5 Überlassungshöchstdauer / Verweis auf Regelungen im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag/ Qualifikationsnachweis / Preisanpassung

(1) Bitte Zutreffendes ankreuzen:
Der Auftraggeber hat pw Joel Personal GmbH mitgeteilt, dass in dem in § 2 Absatz 2 genannten Betrieb keine abweichende Überlassungshöchstdauer gilt.
Der Auftraggeber hat pw Joel Personal GmbH mitgeteilt, dass in dem in § 2 Absatz 2 genannten Betrieb eine Überlassungshöchstdauer von [Zeitraum] gilt. Den im Betrieb geltenden Tarifvertrag und/ oder die Betriebsvereinbarung hat der Auftraggeber pw Joel Personal GmbH in Kopie übermittelt.
Der Auftraggeber hat pw Joel Personal GmbH mitgeteilt, dass in dem in § 2 Absatz 2 genannten Betrieb eine Überlassungshöchstdauer von [Zeitraum] gilt. Den im Betrieb geltenden Tarifvertrag und/ oder die Betriebsvereinbarung wird der Auftraggeber pw Joel personal GmbH unverzüglich in Kopie übermitteln
Der Einsatz eines im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag bestimmten namentlich bezeichneten Zeitarbeitnehmers erfolgt vorübergehend. Auftraggeber und pw Joel personal GmbH stellen sicher, dass der Einsatz eines bestimmten Zeitarbeitnehmers nicht über das Ende des Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrags hinaus erfolgt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, pw Joel personal GmbH unaufgefordert unverzüglich etwaige für ihn in Zukunft geltenden Tarifverträge, die eine Abweichung von der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten vorsehen und/oder etwaige in dem in § 2 Absatz 2 festgelegten Betrieb zukünftig geltenden Betriebsvereinbarungen, die aufgrund eines Tarifvertrages eine Abweichung von der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten vorsehen, in Kopie zu übermitteln. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund eines Tarifvertrages und/oder einer Betriebsvereinbarung eine kürzere Überlassungshöchstdauer als 18 Monate geregelt ist.
(2) Die Angabe von notwendiger Qualifikation und vorgesehener Tätigkeit, die betriebliche Arbeitszeit, die Anzahl der zu überlassenden Arbeitnehmer inklusive namentlicher Konkretisierung, der Einsatzbeginn und das Einsatzende der zu überlassenden Mitarbeiter, die Überlassungsvergütung inklusive Angabe eines etwaigen Vergleichsentgelts, sowie die Zulagen und Zuschläge werden im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt. Die Parteien verwenden dazu ausschließlich das als Anhang 1 beigefügte Muster.
(3) pw Joel personal GmbH stellt sicher, dass die im Rahmen von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen eingesetzten Arbeitnehmer über die erforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach. pw Joel personal GmbH gewährleistet einzelvertraglich mit dem Zeitarbeitnehmer, dass datenschutzrechtliche Vorschriften der Weitergabe solcher Informationen nicht entgegenstehen.
(4) pw Joel personal GmbH ist berechtigt, die Überlassungsvergütung im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag nach billigem Ermessen anzupassen, wenn sich Veränderungen in der Kostensituation ergeben. Das billige Ermessen setzt voraus, dass bei der Anpassung lediglich die neue Kostensituation berücksichtigt wird, wie sie z.B. durch eine Erhöhung der Entgelte im iGZ-DGB-Tarifwerk oder durch eine Änderung oder das Entfallen – mit der Folge von gesetzlichen Equal Pay ab dem 10. Einsatzmonat – des im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Branchenzuschlagstarifvertrags eintritt. Vorstehendes gilt auch, wenn die ausgeübte Tätigkeit mindestlohnpflichtig wird oder wenn der Mindestlohn steigt (vgl. hierzu § 2 Absatz 6).

§ 6 Fälligkeit und Verzug

(1) Die Arbeitnehmerüberlassungsvergütung gemäß Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto der pw Joel personal GmbH eingeht. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 2 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) findet Anwendung.
(2) Die erbrachten Leistungen kommen wöchentlich zur Rechnungslegung. Die Rechnungsstellung erfolgt – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist – auf elektronischem Weg per Mail.
(3) pw Joel personal GmbH ist ferner berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten mit fünf Prozent des ausstehenden Rechnungsbetrages, mindestens jedoch pauschal mit 25,00 EUR zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Verleiher im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftraggeber hat weiterhin zu Beginn einer Überlassung alle Anforderungen bezüglich der Rechnungslegung zu benennen. Anforderungen, welche nach Rechnungslegung erfolgen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von pw Joel personal GmbH und haben keinerlei aufschiebende Wirkung.
(4) Befindet sich der Auftraggeber (teilweise) mit der Vergütungszahlung in Verzug, so wird die Vergütung für sämtliche noch nicht fakturierten Stunden, deren Ableistung der Auftraggeber auf einem Tätigkeitsnachweis bereits durch seine Unterschrift bestätigt hat, sofort fällig. pw Joel personal GmbH steht bei Nichtleistung durch den Auftraggeber ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

§ 7 Abrechnung

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Vereinbarung im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag. Es sind die Arbeitsstunden für jeden überlassenen Arbeitnehmer durch Tätigkeitsnachweise zu belegen, die je überlassenem Arbeitnehmer wöchentlich auszufüllen und von einem Beauftragten des Auftraggebers nach sachlicher Prüfung zu unterschreiben bzw. elektronisch zu bestätigen sind.
Die überlassenen Arbeitnehmer haben hierzu die beim Auftraggeber vorgegebenen Instrumente (Arbeitszeitnachweis/elektronische Arbeitszeiterfassung) zu nutzen, soweit diese vorhanden sind.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine zeitnahe Ausstellung der Tätigkeitsweise zu ermöglichen und diese spätestens am 2. Werktag der Folgewoche an pw Joel personal GmbH zu übermitteln.
(3) Aus den Tätigkeitsnachweisen müssen der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit mit Pausen ersichtlich sein. Überstunden sind gesondert auszuweisen.
(4) Der Zeitarbeitnehmer ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen durch den Auftraggeber berechtigt.
Der Auftraggeber zahlt den Zeitarbeitnehmer keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse. Zahlungen an den Zeitarbeitnehmer haben keine Erfüllungswirkung.
(5) Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet, die Arbeitsleistung des Zeitarbeitnehmers in dem jeweils vereinbarten Vertragszeitraum und in dem jeweils vereinbarten zeitlichen Umfang abzunehmen. Soweit in dem Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt eine kalenderwöchentliche Arbeitszeit des Leiharbeitnehmers von 35,00 Stunden und eine kalendertägliche Arbeitszeit von 7,00 Stunden als vereinbart.
(6) Die vom Auftraggeber zu zahlenden Zuschläge zum Stundenverrechnungssatz betragen bei
Mehrarbeit ab der 41. Stunde 25 %
Mehrarbeit ab der 46. Stunde 50 %
Nachtarbeit in der Zeit zwischen 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr 25 %
Spätarbeit in der Zeit zwischen 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr 15 %
Samstagsarbeit 50 %
Sonntagsarbeit 100 %
Feiertagsarbeit 100 %

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind in den Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen festzuhalten.

§ 8 Personalauswahl / Personaleinsatz / Streik

(1) Die Personalauswahl erfolgt durch pw Joel Personal GmbH auf Grundlage der in der textlichen Bedarfsmeldung vereinbarten Anforderungsprofile.
(2) pw Joel Personal GmbH verpflichtet sich, für die vorgesehenen Arbeiten geeignetes Personal auszuwählen. Bei angeforderten Qualifikationen, für die ein anerkannter Ausbildungsberuf existiert, verpflichtet sich pw Joel Personal GmbH, nur solches Personal auszuwählen und dem Auftraggeber zu überlassen, das diese Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Abweichendes muss schriftlich vereinbart werden.
(3) pw Joel Personal GmbH stellt sicher, dass die eingesetzten Arbeitnehmer, sofern sie nicht Staatsangehörige eines EWR-Staates oder der Schweiz sind, zur Aufnahme der Tätigkeit aufgrund ausländerrechtlicher Regelungen berechtigt sind. Auf Nachfrage des Auftraggebers sind von pw Joel Personal GmbH entsprechende Nachweise vorzulegen.
(4) pw Joel Personal GmbH ist berechtigt, bei dem Auftraggeber im Wege eines Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrages eingesetzte Arbeitnehmer jederzeit gegen andere Arbeitnehmer auszutauschen, sofern diese den vereinbarten Anforderungsprofilen entsprechen. Der Auftraggeber ist hierüber 12 Stunden vorher zu informieren. Auftraggeber und pw Joel personal GmbH werden diesen Zeitarbeitnehmer rechtzeitig vor Einsatzbeginn namentlich unter Angabe des Geburtsdatums zu benennen (Konkretisierung).
Als Ansprechpartner für diesbezügliche Mitteilungen werden folgende Personen benannt:
Ansprechpartner des Auftraggebers:
Ansprechpartner des Personaldienstleisters:
Sofern hinsichtlich des Ansprechpartners eine personelle Änderung während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung eintritt, informiert die betroffene Partei die jeweils andere hierüber unverzüglich.
(5) Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Austausch des Zeitarbeitnehmers, wenn dieser für die vorgesehene Tätigkeit nicht geeignet ist. Die fehlende Eignung muss entsprechend nachgewiesen werden. Dieser Anspruch steht dem Auftraggeber auch dann zu, wenn Gründe vorliegen, die ihn im Falle eigener Arbeitgeberposition zur außerordentlichen Kündigung berechtigen würde (§ 626 BGB). Ist der Auftraggeber der Auffassung, es liege ein Anspruch auf Austausch im Sinne dieses Absatzes vor und will er deswegen den Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers beenden, so hat er pw Joel personal GmbH hierüber unverzüglich (innerhalb der ersten 4 Stunden nach Arbeitsaufnahme) in Kenntnis zu setzen und den Austausch zu begründen. § 8 Absatz 4 findet Anwendung.
(6) Wird der Betrieb des Auftraggebers bestreikt, darf dieser entgegen der Regelung in § 11 Absatz 5 AÜG keine Zeitarbeitnehmer in dem Betrieb tätig werden lassen. Darüber hinaus gilt das Einsatzverbot für Streiks, die von Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft initiiert wurden, auch für bereits vor Beginn der Arbeitskampfmaßnahme eingesetzte Arbeitnehmer. Demnach wird der Zeitarbeitnehmer im Umfang des Streikaufrufs nicht in Betrieben oder Betriebsteilen eingesetzt, die ordnungsgemäß bestreikt werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden, soweit das Einsatzverbot reicht. pw Joel personal GmbH ist insoweit nicht verpflichtet Arbeitnehmer zu überlassen. Von den vorstehenden Regelungen können die Parteien des Arbeitskampfes im Einzelfall abweichen und den Einsatz von Zeitarbeitnehmern vereinbaren (z.B. in Notdienstvereinbarungen). Es gilt insoweit § 11 Absatz 5 Satz 2 AÜG. Der Auftraggeber informiert pw Joel personal GmbH unverzüglich über einen laufenden oder geplanten Streik.
(7) Das Recht, arbeitsrechtliche Weisungen zu erteilen oder dem Zeitarbeitnehmers Urlaub oder bezahlte/unbezahlte Freizeit zu gewähren, bleibt ausschließlich pw Joel personal GmbH vorbehalten.

§ 9 Eignungsvoraussetzungen / Arbeitsschutz

(1) Ob und falls ja welche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und / oder persönliche Schutzausrüstung für den Einsatz erforderlich sind, regelt der Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag. Sofern Nachuntersuchungen erforderlich werden, teilt der Auftraggeber dies pw Joel Personal GmbH schriftlich mit. Nachuntersuchungen werden von dem für den Auftraggeber zuständigen Werksarzt oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, von einem von pw Joel Personal GmbH beauftragten Betriebsarzt auf Kosten pw Joel Personal GmbH durchgeführt. Eine abweichende Kostenaufteilung kann vereinbart werden. Die persönliche Schutzausrüstung wird vom Auftraggeber vor Tätigkeitsbeginn des Zeitarbeitnehmers auf seine Kosten gestellt. Sofern während der Überlassung zusätzliche persönliche Schutzausrüstung erforderlich wird, so wird diese vom Auftraggeber rechtzeitig auf seine Kosten gestellt.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, gemäß § 5 ArbSchG vor Aufnahme der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers die mit dessen Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die geeigneten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik vor Aufnahme der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers zu treffen,
2) den Zeitarbeitnehmer vor Tätigkeitsbeginn gemäß § 12 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz am entsprechenden Arbeitsplatz ausreichend und angemessen zu unterweisen,
3)die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes für den jeweiligen Einsatz im Kundenbetrieb umzusetzen. Die Beschäftigung des Zeitarbeitnehmers über 10 Stunden pro Werktag hinaus, bedarf der Absprache mit dem Personaldienstleister. Über werktägliche 10 Stunden hinaus darf nur gearbeitet werden, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung aufgrund eines Tarifvertrags des Kunden gemäß § 7 Arbeitszeitgesetz oder eine behördliche Genehmigung dies zulässigerweise vorsieht oder ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Arbeitszeitgesetz gegeben ist,
4)im Falle von Sonn- oder Feiertagsarbeit pw Joel personal GmbH einen Nachweis darüber zur Verfügung zu stellen, aus dem sich ergibt, dass eine Berechtigung zur Anordnung von Sonn- bzw. Feiertagsarbeit besteht,
5)pw Joel Personal GmbH einen Arbeitsunfall sofort zu melden und ihm alle nach § 193 Absatz 1 SGB VII erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. pw Joel personal GmbH meldet den Arbeitsunfall bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
(3) Der Auftraggeber stellt pw Joel personal GmbH unverzüglich nach Überlassung des Zeitarbeitnehmers eine den Anforderungen des § 6 ArbSchG genügende Dokumentation zur Verfügung.
(4) Zur Wahrnehmung seiner Arbeitgeberpflichten wird pw Joel personal GmbH während der Arbeitszeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter eingeräumt.
(5) pw Joel personal GmbH hat seine Arbeitnehmer über geltende Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und -hinweise zu informieren und zu belehren. Der Auftraggeber hat vor Arbeitsaufnahme der eingesetzten Arbeitnehmer eine arbeitsplatzspezifische Arbeitsschutz- und Sicherheitsbelehrung durchzuführen. Die Belehrung ist vom Auftraggeber zu dokumentieren und pw Joel personal GmbH in Kopie auszuhändigen.

§ 10 Haftung / Aufrechnung / Abtretung / Weitergabe von Daten an Dritte

(1) Im Hinblick darauf, dass der Zeitarbeitnehmer unter Leitung und Aufsicht des Auftraggebers seine Tätigkeit ausübt, haftet pw Joel personal GmbH nicht für Schäden, die der Zeitarbeitnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Der Auftraggeber stellt pw Joel personal GmbH von allen etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem Zeitarbeitnehmer übertragenen Tätigkeit erheben sollten.
(2) Im Übrigen ist die Haftung von pw Joel personal GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Das betrifft sowohl gesetzliche als auch vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Fälle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Namentlich haftet pw Joel personal GmbH nicht für Arbeitsergebnisse der Zeitarbeitnehmer oder Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen oder die dem Auftraggeber durch Unpünktlichkeit oder Abwesenheit der Zeitarbeitnehmer entstehen.
(3) Der Auftraggeber stellt pw Joel personal GmbH von allen Forderungen frei, die pw Joel Personal GmbH aus einer Verletzung des Auftraggebers der sich aus diesem Vertrag oder einem Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag ergebenden Zusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten, fehlerhafte Zuordnungen der Branchenzugehörigkeit oder eines falschen Vergleichsentgelts oder die Unterlassung der Mitteilung von Änderungen des Vergleichsentgelts gemäß der Angaben des Auftraggebers, ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, den Einsatz von Zeitarbeitnehmern außerhalb der vereinbarten Tätigkeit und/oder des Betriebs) erwachsen.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von pw Joel personal GmbH aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die vom Auftraggeber geltend gemachte.
Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
Forderungen der pw Joel personal GmbH an einen Dritten abzutreten.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seitens pw Joel Personal GmbH übermittelte Daten nur in dem vereinbarten Umfange zu nutzen, insbesondere diese nicht ohne Einverständnis der pw Joel Personal GmbH an Dritte weiterzuleiten. Hinsichtlich einer Vereinbarung zum Datenschutz wird auf den Anhang dieses Vertrages verwiesen.

§ 11 Übernahme von Mitarbeitern / Vermittlung / Provision

(1) Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer des jeweiligen Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Arbeitnehmer der pw Joel personal GmbH ein Arbeitsverhältnis eingeht.
(2) Eine Vermittlung liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen
innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung, höchstens aber 12 Monate nach Beginn der Überlassung, oder direkt nach der Herstellung des Kontaktes zu dem Bewerber oder nach der Abgabe eines Angebotes durch pw Joel personal GmbH ohne eine vorherige Überlassung ein Arbeitsverhältnis eingeht. Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass der Abschluss des Arbeitsverhältnisses nicht aufgrund der vorangegangenen Überlassung erfolgt ist.
(3) Eine Vermittlung liegt ebenfalls vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen direkt nach der Herstellung des Kontaktes zu dem Bewerber durch pw Joel personal GmbH ohne eine vorherige Überlassung ein Arbeitsverhältnis eingeht.
(4) Maßgebend für den Zeitpunkt der Begründung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer ist nicht der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme, sondern der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, pw Joel personal GmbH mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Wenn im Streitfall pw Joel personal GmbH Indizien für den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer darlegt, trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass ein Arbeitsverhältnis nicht eingegangen wurde.
(6) Weiterhin ist pw Joel personal GmbH berechtigt, bei Unterlassung einer Benachrichtigung gem. § 11 Abs. 5, über den Honoraranspruch hinaus, eine Vertragsstrafe von 50% des Honorars zuzüglich aller verauslagter Kosten und Aufwendungen, die zur Kenntnissnahme eines Anspruches auf das Vermittlungshonorar geführt haben verlangen zu können.
(7) In den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen hat der Auftraggeber eine Vermittlungsprovision an pw Joel personal GmbH zu zahlen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind im gleichen Umfang provisionspflichtig wie unbefristete Arbeitsverhältnisse. Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt bei direkter Übernahme des Zeitarbeitnehmers ohne vorherige Überlassung 2,5 Bruttomonatsgehälter. Im Übrigen beträgt die Vermittlungsprovision im Falle einer Übernahme innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn der Überlassung 2 Bruttomonatsgehälter, bei einer Übernahme innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Beginn der Überlassung 1,5 Bruttomonatsgehälter, bei einer Übernahme innerhalb des 7. bis 9. Monats 1 Bruttomonatsgehalt und bei einer Übernahme innerhalb des 10. bis 12. Monats nach Beginn der Überlassung 0,5 Bruttomonatsgehälter.
(8) Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision ist das zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer bzw. Bewerber vereinbarte Bruttomonatsgehalt, mindestens aber das zwischen pw Joel personal GmbH und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttomonatsgehalt. Der Auftraggeber legt pw Joel personal GmbH Unterlagen vor, welche die Berechnungsgrundlage bilden. Bei Unterbrechungen in der Überlassung ist der Beginn der letzten Überlassung vor Begründung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich. Die Vermittlungsprovision ist zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Provision ist zahlbar 14 Tage nach Eingang der Rechnung.
(9) Wird der Mitarbeiter aufgrund eines freien Mitarbeitervertrages bzw. eines Vertrages mit einem Selbständigen für den Auftraggeber tätig, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend mit der Maßgabe, dass anstatt des Bruttomonatsgehaltes das zwischen dem Auftraggeber und dem Mitarbeiter vereinbarte monatliche Honorar die Basis der Berechnungsgrundlage bildet.
(10) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch im Falle der Vermittlung des Arbeitnehmers in ein Ausbildungsverhältnis mit dem Auftraggeber. Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision ist in diesem Falle die zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttoausbildungsvergütung, mindestens aber das zwischen pw Joel personal GmbH und dem Zeitarbeitnehmer zuletzt vereinbarte Bruttomonatsgehalt.
(11) Im Falle der Überlassung/Übernahme von durch pw Joel GmbH dem Auftraggeber bekannt gewordene Mitarbeiter durch andere Leiharbeitsunternehmen (Nachweismaklertätigkeit der pw Joel GmbH) ist ebenso eine Vermittlungsprovision entsprechend/sinngemäß des § 11 Absatz 6 und 7 an pw Joel GmbH zu zahlen. Berechnungsgrundlage ist dann das zwischen Auftraggeber und dem Dritten/Leiharbeitnehmerunternehmen vereinbarte monatliche Entgelt für die Entleihung des Arbeitnehmers multipliziert mit den jeweilig entsprechend einschlägigen Rechnungsätzen des § 11 Abs. 6.

§ 12 Dauer des Vertrages / Kündigung

(1) Diese Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung wird unbefristet geschlossen.
(2) Ein Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag auf Grundlage dieser Vereinbarung kann ordentlich mit einer Frist von 7 Werktagen gekündigt werden. Die Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung kann ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gegenüber der Geschäftsleitung der pw Joel personal GmbH, gekündigt werden.
(3) Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag sowie die Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung können einzeln oder gemeinsam außerordentlich mit einer Frist von 5 Werktagen gekündigt werden. Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn eine Preisanpassung nach Maßgabe von § 5 Absatz 4 vom Auftraggeber nicht akzeptiert wird. Als weitere Gründe kommen insbesondere Verstöße gegen Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von § 10 Absatz 3 in Betracht.
(4) pw Joel personal GmbH ist berechtigt, Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge sowie die Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsfrist aus diesem oder anderen Verträgen mit pw Joel personal GmbH in Verzug geraten ist der Auftraggeber die Erfüllung anderer Vertragspflichten außer der Zahlungsverpflichtung verweigert der Auftraggeber seine Verpflichtungen zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen sowie des Arbeitszeitgesetzes nicht erfüllt der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen anhängig wird. Eine Weiterführung der Vertragsverhältnisse wegen sonstiger Verstöße des Auftraggebers unzumutbar erscheinen, da das Vertrauens- bzw. Vertragsverhältnis nachhaltig gestört ist.
(5) Eine dem Zeitarbeitnehmer gegenüber ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
(6) Kündigungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
(7) Bei befristeten Verträgen erhält der Entleiher eine generelle Verlängerungsoption, wenn eine Woche vor Ablauf der ursprünglichen Vertragsdauer die notwendige Verlängerung beim Verleiher angezeigt wurde.

§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag und darauf beruhenden den Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen entstehen, ist der Hauptsitz des Personaldienstleisters in Schweinfurt.

§ 14 Schriftform / Vertretung / Salvatorische Klausel

(1) Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 AÜG bedürfen Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge, sowie diese Rahmenvereinbarung, der Schriftform (§ 126 BGB). Auch Änderungen und / oder Ergänzungen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge oder dieser Rahmenvereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden.
(2) Folgende zeichnenden Angestellten der pw Joel personal GmbH sind zum Abschluss von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen und Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung, zur einvernehmlichen Vertragsänderung und zur Kündigung dieser Verträge befugt: Herr Kevin Joel, Frau Nadine Kathleen Zink
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommenden wirksamen Vereinbarung zu ersetzen.

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